Zum Schutz der Kinder
Um eine optimale Vorsorge bei Babys und Kleinkindern zu gewährleisten wurden in den frühen 70ern in Deutschland die „Kinder-Richtlinien“ ins Leben gerufen. Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte darin die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr festgelegt. Seitdem gibt es auch das gelbe Vorsorgeheft, indem der Gesundheitszustand des Kindes dokumentiert wird.
Elf Untersuchungen (U) bieten Pädiater im Kindes- und zwei Checks im Teenageralter an. Jede der einzelnen Untersuchungen dient dazu, den Entwicklungsstand der Kinder zu analysieren und Krankheiten zu erkennen: angefangen bei der U1, die bereits gleich nach der Geburt gemacht wird bis hin zur U11, die zwischen dem neunten und zehnten Lebensjahr ansteht. Relativ neu hinzugekommen ist die U7a (zwischen dem 34. und 36. Monat).
Die regelmäßigen Besuche beim Kinderarzt sorgen dafür, dass Defekte (zum Beispiel Hör- oder Sehschwächen), die eventuell eine Entwicklungsverzögerung mit sich bringen können, rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Oftmals kann eine frühzeitige Therapie körperliche oder geistige Fehlentwicklung verhindern. Die Us bis zur U9 gehören übrigens zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. U10 und U11 werden nicht immer bezahlt – fragen Sie hier also vorher nach!
Vorsorge für Schwangere
Der Schutz für das Kind beginnt aber schon im Mutterleib. Seit 1961 gibt es in Deutschland den so genannten Mutterpass. Sobald die Schwangerschaft bei einer Frau festgestellt wird, erhält sie vom Frauenarzt oder der Hebamme dieses wichtige Heft. Der Pass funktioniert ähnlich wie das „Gelbe Heft“ für die Kinder. In ihm werden alle wichtigen Informationen zur Gesundheit der werdenden Mutter gesammelt, beispielsweise Untersuchungsergebnisse beim Frauenarzt, die Blutgruppe, Gewichtszunahme, Lage und Größe des Kindes sowie der voraussichtlicher Geburtstermin. Im Notfall hat der Arzt durch den Mutterpass die entscheidenden Details gleich zur Hand. Deswegen sollten die zukünftigen Mamas dieses Heft auch immer bei sich führen.
Untersuchungen für Mütter
Ob schwanger oder nicht: ab dem 20. Lebensjahr kann man einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Ab dem 30. Lebensjahr beinhaltet dieser Termin dann auch eine Tastuntersuchung der Brust. Bei erblichen Brustkrebs-Vorbelastungen lassen Sie sich am besten von Ihrem Arzt beraten, welche zusätzlichen Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.
Ab einem Alter von 35 Jahren ist es für Frauen ratsam, alle zwei Jahre den Gesundheits-Check-up machen zu lassen. Diesen bezahlen die Krankenkassen. In der Regel wird er vom Hausarzt oder dem Internisten vorgenommen. Die Untersuchung ermöglicht beispielsweise eine frühzeitige Erkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nieren- oder Schilddrüsenerkrankungen sowie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).
Weitere Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen für Babys, Kinder und Schwangere finden Sie hier.
Sandra Schmid / www.baby-und-familie.de;
01.09.2009, aktualisiert am 01.06.2011
Bildnachweis: Jupiter Images GmbH/Goodshot
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